In Fällen mediatisierter sexualisierter Gewalt entsteht Helfenden gelegentlich der Eindruck, dass Gewaltbetroffenen und deren Angehörigen nicht bewusst ist, dass digitale Gewaltzeugnisse (z. B. Foto- oder Videoaufnahmen, die die sexualisierte Gewalt dokumentieren) in bzw. über digitale Medien veröffentlicht oder verbreitet werden können. Infolge stellen sie sich die Frage, ob es aus fachlichen Gesichtspunkten notwendig und sinnvoll ist, die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigte hierüber aufzuklären. Am Beispiel einer Fallvignette werden diesbezügliche fachliche Abwägungsprozesse reflektiert. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen zum Zeitpunkt und zur Gestaltung entsprechender Interventionen ausgesprochen.