Der Beitrag geht der Frage nach, welche Felder und Handlungslogiken der zwei wesentlichen Bereiche der Polizei – der Schutz- und Kriminalpolizei – mit rassistischen Handlungspraktiken assoziiert sein können. Es wird deutlich, dass die schutzpolizeiliche Handlungsgrundlage der Gefahrenabwehr mit stereotypen Konstruktionen von Tatverdächtigen zusammenhängen, die rassifizierende Zuschreibungen enthalten können. Insgesamt basieren Tatverdächtigenkonstruktionen im Rahmen der Gefahrenabwehr im Wesentlichen auf äußere Erscheinungen. Diese spielen in der kriminalpolizeilichen Praxis eine geringere Rolle, vielmehr besitzen hier Zuordnungsprozesse von Informationen zu konstruierten bzw. ermittelten Tatverdächtigengruppen eine Bedeutung, die ebenfalls rassifizierende Zuschreibungen widerspiegeln können.