Genus als die ohnehin „most puzzling of the grammatical categories“ (Corbett 1991: 1) wird umso mehr „puzzling“, wenn es um den Zusammenhang von Genus, Personenbezeichnung und Personenreferenz geht. So müht sich die deutsche Sprachgemeinschaft immer noch damit, die durchaus gangbaren Möglichkeiten des Deutschen für geschlechtergerechte Formulierung zu nutzen; der jüngst erschienene Ratgeber zum „Gendern“ von Diewald / Steinhauer (2017) steht hier stellvertretend für viele. Diesen Ansätzen gemeinsam ist, dass sie im Wesentlichen den Fokus auf Frauen und Männer richten und die weiteren Gender-Identitäten und die aktuelle Genderdiskussion außer Acht lassen. Nachdem im November 2017 das deutsche Bundesverfassungsgericht einer intersexuellen Klägerin / einem intersexuellen Kläger (?) Recht gegeben und neben dem auf dem biologischen Geschlecht basierenden weiblichen und männlichen einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister gefordert hat, wird im Artikel untersucht, wie im Deutschen diesen gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen werden kann. Ein Lösungsweg, wie ihn das schwedische genderneutrale Pronomen hen aufzeigt (vgl. zum Beispiel Lindqvist / Sendén / Bäck 2016), erscheint dabei mit Blick auf die sprachsystematischen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Beschränkungen nicht gangbar, da dem die Genuskongruenz als ein entscheidender Faktor entgegensteht. Als (vorläufig) beste Lösung wird deshalb für das generische Femininum argumentiert.