Die Falldiskussionen der Kap. 4 bis 10 widmen sich Maßnahmen der Intervention, sprich Maßnahmen, um Gefahren abzuwenden und Verletzungen sowie Folgeschäden zu reduzieren. Nach Braun (2016) stellt die Befähigung von Erwachsenen zur Intervention eine Form der Prävention dar. Prävention sei in Anlehnung an Caplan (1964) als das Vorbeugen (primär) und frühzeitige Erkennen bzw. Aufdecken (sekundär) sowie das Minimieren von Folgeschäden (tertiär) sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend verstanden. Angesichts der Schnittstelle von Intervention und Prävention muss Letztere Prinzipien der (Krisen-)Intervention berücksichtigen. Das setzt sowohl Wissen über Gewaltdynamiken als auch darüber voraus, wie es Betroffenen und ihrem sozialen Umfeld geht. Mit diesem Schlusskapitel beschäftigen wir uns deswegen mit Maximen gelingender Prävention mediatisierter sexualisierter Gewalt innerhalb der pädagogischen Praxis.